I
Erben und Vererben

Erben und Vererben

Es gibt keine Erbengemeinschaften, es gibt nur Erbenfeindschaften! (Volksmund)

In einer Vielzahl von Erbfällen gibt es - entgegen dem eigentlichen Wunsch des Erblassers - streitige Auseinandersetzungen. Die Erben sind nicht nur in einer emotionalen Ausnahmesituation, sondern auch mit den erbrechtlichen Fragestellungen überfordert. Erbteil, Pflichtteil, Testamentsvollstreckung, Nachlassauseinandersetzung, Nießbrauch, Vorerbschaft, Nacherbschaft ….. das sind Vokabeln, die schnell zu Verwirrung und Streit führen können.

Wir beraten Sie vorsorglich

  • zu einer sinnvollen und wirksamen Regelung  Ihres „letzten Willens“. Nur ein eindeutiges und rechtlich „wasserdichtes“ Testament verhindert spätere Erbstreitigkeiten
     
  • zu Testamenten in „besonderen Lebenslagen“ Behindertentestamente und Testamente bei überschuldeten Kindern, denn nur ein spezielles Testament stellt sicher, dass Ihren behinderten oder überschuldeten Nachkommen das Erbe tatsächlich zukommt

Wir helfen Ihnen, das Erbe Ihres Kindes vor dem Zugriff von Sozialhilfeträgern zu schützen und sorgen für eine zuverlässige Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung nach Ihren Vorstellungen.

Im Erbfall beraten wir Sie zu Ihren Rechten und Pflichten als Erben und Pflichtteilsberechtigte und helfen bei der Durchsetzung und Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.

 

Abfindung,  Alleinerbe,  Beerdigung,  Beerdigungskosten,  Behindertentestament,  Berliner Testament,  Betreuer,  Ehegattentestament,  Enterbung,  Erbauseinandersetzung,  Erbausschlagung,  Erbe ablehnen,  Erbe ausschlagen,  Erben,  Erbengemeinschaft,  Erbfall,  Erbfolge,  Erblasser,  Erbnachweis,  Erbquote,  Erbrecht,  Erbschaftsteuer,  Erbschein,  Erbstreit,  Erbstreitigkeiten,  Erbteil,  Gemeinsames Testament,  Generalvollmacht,  Grabpflege,  Immobilienbewertung,  Minderjährige,  Miterbe,  Nacherbe,  Nacherbschaft,  Nachlass,  Nachlassauseinandersetzung,  Nachlassbetreuer,  Nachlassgericht,  Nachlassinsolvenzverfahren,  Nachlassteilung,  Nachlassverbindlichkeiten,  Nachlassverwaltung,  Nichteheliche Kinder,  Nießbrauch,  Nießbrauchberechtigte,  Nießbrauchtsrecht,   Patientenerklärung,  Patientenverfügung,  Pflichteilauseinandersetzung,  Pflichtteilsrecht,  Pflichtteil,  Rechtsnachfolge,  Schenkungsteuer,  Teilungsplan,  Testament,  Testamentsanfechtung,  Testamentsgestaltung,  Testamentsvollstrecker,  Testamentsvollstreckung,  Tod,  Todesfall,   Uneheliche Kinder,  Vererben,  Vermächtnis,  Vermögen,  Vorerbe,  Vorerbschaft,  Vorsorgevollmacht

 

Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht und Patientenerklärung sind die Grundlagen  einer umfassenden Vorsorge.

Bei alters- oder gesundheitsbedingter Handlungsunfähigkeit sind Vollmachten wichtig. Hier wird eine Vertrauensperson mit den notwenigen Entscheidungsbefugnissen hinsichtlich Ihrer persönlichen vermögens- und gesundheitlichen Interessen ausgestattet. Hierdurch kann ein anonymes amtliches Betreuungsverfahren vermieden werden.

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Sie vorsorglich festlegen, welche medizinischen Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls Sie nicht mehr selbst entscheiden können.

 

Vereinbaren Sie kurzfristig einen Besprechungstermin unter 07071 254 115 oder senden Sie uns eine online Terminanfrage.

Nur-Text-Ansicht »

Kanzlei
am Markt

Rechtsanwalt
Ralph Niekrawietz

Am Markt 11
72070 Tübingen

 

Telefon 07071 254115

Fax       07071 254116

eMail
rechtsanwalt@kanzlei-am-markt.de
Mail Formular »