Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht und Patientenerklärung sind die Grundlagen einer umfassenden Vorsorge.
Bei alters- oder gesundheitsbedingter Handlungsunfähigkeit sind Vollmachten wichtig. Hier wird eine Vertrauensperson mit den notwenigen Entscheidungsbefugnissen hinsichtlich Ihrer persönlichen vermögens- und gesundheitlichen Interessen ausgestattet. Hierdurch kann ein anonymes amtliches Betreuungsverfahren vermieden werden.
Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Sie vorsorglich festlegen, welche medizinischen Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls Sie nicht mehr selbst entscheiden können.
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Zuletzt geändert 20.08.2019 13:29 MEZ
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